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von Anonymer Benutzer

RzF - 1 - zu § 60 LwAnpG


Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.1998 - 11 C 5.97 = RdL 1999 S. 93= AgrarR 1999 S. 253

Aktenzeichen 11 C 5.97 Entscheidung Urteil Datum 17.12.1998
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1999 S. 93 = AgrarR 1999 S. 253  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. § 60 LwAnpG i.V.m. § 144 FlurbG ermächtigt das Flurbereinigungsgericht nicht dazu, bei Begründetheit der Klage neben dem Widerspruchsbescheid auch den vorausliegenden Bodenordnungsplan aufzuheben und damit die Sache an die Ausgangsbehörde zurückzuverweisen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 58 Abs. 2 LwAnpG.