Flurbereinigungsgericht Bautzen, Urteil vom 25.09.1996 - 7 S 65/94
| Aktenzeichen | 7 S 65/94 | Entscheidung | Urteil | Datum | 25.09.1996 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gericht | Flurbereinigungsgericht Bautzen | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
| 1. | Zur Ordnung der Erschließungsverhältnisse neuordnungsbedürftiger Grundstücke dürfen auch solche Grundstücke in ein Bodenordnungsverfahren nach den § 53, § 64 LwAnpG einbezogen werden, auf denen Grund- und Gebäudeeigentum nicht auseinanderfallen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 63 Abs. 2 LwAnpG.