Flurbereinigungsgericht Bautzen, Urteil vom 02.07.2010 - F 7 D 7/07 (Lieferung 2012)
Aktenzeichen | F 7 D 7/07 | Entscheidung | Urteil | Datum | 02.07.2010 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Bautzen | Veröffentlichungen | Lieferung | 2012 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Im Bodenordnungsverfahren nach dem LwAnpG dürfen auch Grundstücke, die eine wegemäßige Erschließung sichern sollen, einbezogen werden, auf denen Grund- und Gebäudeeigentum nicht auseinander fallen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG.