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RzF - 3 - zu § 60 LwAnpG


Flurbereinigungsgericht Greifswald, Beschluss vom 09.03.1995 - 9 K 20, 21, 24/94 = AgrarR 1996, 225= RdL 1996, 275= NuR 1997, 260 (Leitsätze)

Aktenzeichen 9 K 20, 21, 24/94 Entscheidung Beschluss Datum 09.03.1995
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen AgrarR 1996, 225 = RdL 1996, 275 = NuR 1997, 260 (Leitsätze)  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Aus der nach § 60 LwAnpG gebotenen entsprechenden Anwendung des § 146 Nr. 2 FlurbG folgt, dass das Flurbereinigungsgericht keine eigene Ermessensentscheidung in Hinblick auf die Zuweisungen der einzelnen Grundstücke im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung treffen darf.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 2 - zu § 61 a LwAnpG.