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von Anonymer Benutzer

RzF - 9 - zu § 9 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.02.2006 - 9 C 10679/04.OVG = RdL 2006, 130 (Lieferung 2007)

Aktenzeichen 9 C 10679/04.OVG Entscheidung Urteil Datum 15.02.2006
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen RdL 2006, 130  Lieferung 2007

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Erweist sich die Flurbereinigung im Laufe des Verfahrens als nicht erforderlich oder nicht interessengerecht, kann darauf mit der Einstellung des Verfahrens reagiert werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 39 - zu § 4 FlurbG.