Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 03.08.1972 - F OVG A 34/71
Aktenzeichen | F OVG A 34/71 | Entscheidung | Urteil | Datum | 03.08.1972 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Das Zusammenlegungsgebiet wird nur aus den Flurstücken gebildet, bei denen der textliche Teil des Zusammenlegungsbeschlusses mit der Darstellung auf der Gebietskarte in Übereinstimmung steht. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 15 - zu § 4 FlurbG.