RzF - 40 - zu § 64 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 14.05.2019 - 13 A 18.2041 (Lieferung 2021)

Aktenzeichen 13 A 18.2041 Entscheidung Urteil Datum 14.05.2019
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung 2021

Leitsätze

1. Lässt die Flurbereinigungsbehörde mit hinreichender Sicherheit erkennen, dass ein Widerspruchsverfahren keinen Erfolg haben wird, ist die Klage auf Änderung des Flurbereinigungsplans ausnahmsweise auch ohne zuvor durchgeführtes Widerspruchsverfahren zulässig. (Rn 14) (Redaktioneller Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 165 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG.