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von Anonymer Benutzer

RzF - 14 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.05.1980 - 5 C 46.79 = RdL 1981 S. 41

Aktenzeichen 5 C 46.79 Entscheidung Urteil Datum 29.05.1980
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1981 S. 41  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Durch die Erhebung eines Widerspruches ist die Flurbereinigungsbehörde nach § 60 Abs. 1 Satz 2 FlurbG nicht gehindert, eine Verschlechterung der Abfindung vorzunehmen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 16 - zu § 54 Abs. 2 FlurbG.