Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 13 - zu § 57 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 10.10.1985 - 13 A 84 A. 1769

Aktenzeichen 13 A 84 A. 1769 Entscheidung Urteil Datum 10.10.1985
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Ein rechtzeitiger Gestaltungswunsch auf rückwärtige Erschließung des Anwesens ist in die Abwägung zur Gestaltung des Flurbereinigungsplanes einzubeziehen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 44 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.