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von Anonymer Benutzer

RzF - 59 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 19.07.1979 - 15 XIII 76 = RdL 1982 S. 38

Aktenzeichen 15 XIII 76 Entscheidung Urteil Datum 19.07.1979
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen RdL 1982 S. 38  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Absicht, ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück künftig als Fischweiher nutzen zu wollen, ist nur dann abfindungserheblich, wenn sie in dem für die Gestaltung der Landabfindung maßgeblichen Zeitpunkt der Wunschentgegennahme nachgewiesen wird.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 72 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.