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von Anonymer Benutzer

RzF - 2 - zu § 40 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 30.05.1968 - F III 94/66 = RdL 1970 S. 300

Aktenzeichen F III 94/66 Entscheidung Urteil Datum 30.05.1968
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen RdL 1970 S. 300  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Bereitstellung von Land für den Ausbau eines Gewässers bedarf einer vorausgegangenen Planfeststellung.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 8 - zu § 39 FlurbG.