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von Anonymer Benutzer

RzF - 62 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 05.11.2014 - 7 S 820/12 (Lieferung 2016)

Aktenzeichen 7 S 820/12 Entscheidung Urteil Datum 05.11.2014
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung 2016

Leitsätze

1. Vom Zweck der Flurbereinigung ist es auch gedeckt, wenn im Rahmen der Neuordnung des Verfahrensgebiets die rechtlichen Grenzen zwischen benachbarten Grundstücken mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Übereinstimmung gebracht werden, was typischerweise bei Überbauungen in Betracht kommt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 144 FlurbG.