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von Anonymer Benutzer

RzF - 3 - zu § 36 Abs. 2 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Kassel, Beschluss vom 25.10.2001 - 23 F 2342/01

Aktenzeichen 23 F 2342/01 Entscheidung Beschluss Datum 25.10.2001
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Im Rahmen der Beweissicherung sind vorherige Zustandsbeschreibungen als Grundlage für die spätere Wertermittlung nicht erforderlich, wenn dafür unmittelbar benachbarte Grundstücksflächen noch zur Verfügung stehen, die eine aussagekräftige Bewertung der in Anspruch genommenen Flächen erwarten lassen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 61 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.