Sächsisches Flurbereinigungsgericht Bautzen, Urteil vom 18.12.2009 - F 7 D 4 / 07 (Lieferung 2011)
Aktenzeichen | F 7 D 4 / 07 | Entscheidung | Urteil | Datum | 18.12.2009 |
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Gericht | Sächsisches Flurbereinigungsgericht Bautzen | Veröffentlichungen | Lieferung | 2011 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Ob die geplanten Flurbereinigungsmaßnahmen im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs FlurbG "dem Interesse der Teilnehmer dienen" ist im Rahmen einer einheitlichen, d. h. auf die Gesamtheit aller Teilnehmer, also nicht auf persönliche Umstände des einzelnen Grundstückseigentümers abstellenden, mithin objektiven Betrachtung zu prüfen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 32 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.