RzF - 21 - zu § 19 Abs. 3 FlurbG


Sächsisches Flurbereinigungsgericht Bautzen, Urteil vom 18.12.2009 - F 7 D 4 / 07 (Lieferung 2011)

Aktenzeichen F 7 D 4 / 07 Entscheidung Urteil Datum 18.12.2009
Gericht Sächsisches Flurbereinigungsgericht Bautzen Veröffentlichungen Lieferung 2011

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ob die geplanten Flurbereinigungsmaßnahmen im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs FlurbG "dem Interesse der Teilnehmer dienen" ist im Rahmen einer einheitlichen, d. h. auf die Gesamtheit aller Teilnehmer, also nicht auf persönliche Umstände des einzelnen Grundstückseigentümers abstellenden, mithin objektiven Betrachtung zu prüfen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 32 - zu § 19 Abs. 1 FlurbG.