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von Anonymer Benutzer

RzF - 5 - zu § 142 Abs. 1 FlurbG


Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 29.10.1981 - 9 C 19/80 = RdL 1982 S. 40= AS 17, 101

Aktenzeichen 9 C 19/80 Entscheidung Urteil Datum 29.10.1981
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen RdL 1982 S. 40 = AS 17, 101  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Klage zum Flurbereinigungsgericht kann auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Oberverwaltungsgerichts erhoben werden.
2. Unter "Verwaltungsgericht" im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist das Gericht des jeweils ersten Rechtszuges mit Ausnahme des Bundesverwaltungsgerichts zu verstehen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 98 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG.