Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 32 - zu § 141 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 18.01.1980 - VII 1071/79

Aktenzeichen VII 1071/79 Entscheidung Urteil Datum 18.01.1980
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Eine aufschiebend bedingte Rücknahme eines Widerspruchs ist jedenfalls dann wirksam, wenn der Teilnehmer die Rücknahme von der Erfüllung eines an die Behörde gerichteten Antrages abhängig macht und diesem Antrag entsprochen wurde.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 89 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG.