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RzF - 21 - zu § 140 FlurbG


Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.09.1977 - V CB 68.74

Aktenzeichen V CB 68.74 Entscheidung Beschluss Datum 13.09.1977
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Bei der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nach § 88 Nr. 7 FlurbG macht es keinen Unterschied, ob allein wegen der Entschädigungshöhe gestritten oder überhaupt eine Entschädigung verweigert wird.



Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 88 Nr. 7 FlurbG.