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von Anonymer Benutzer

RzF - 4 - zu § 91 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 12.08.1964 - F IlI 11/63 = IK 1964 S. 288

Aktenzeichen F IlI 11/63 Entscheidung Urteil Datum 12.08.1964
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen IK 1964 S. 288  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Zuteilung einer dem Altbesitz gleichwertigen Abfindung ist auch bei Planvereinbarungen zu berücksichtigen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 20 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.