Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 05.06.2002 - 13 AS 02.864
Aktenzeichen | 13 AS 02.864 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 05.06.2002 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Verwaltungsvorschriften stellen bloßes Innenrecht dar; ihre ermessensbindene Wirkung erstreckt sich nur auf die dort geregelten Konstellationen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 37 - zu § 4 FlurbG.