Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 24.08.1978 - F OVG A 23/77
Aktenzeichen | F OVG A 23/77 | Entscheidung | Urteil | Datum | 24.08.1978 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Zur Frage der Dringlichkeit des Vorausbaus |
2. | Das zur Beseitigung landeskultureller Nachteile anzulegende Ersatzwegenetz kann seine Aufgabe nur erfüllen, wenn es bereits zu dem Zeitpunkt zur Verfügung steht, zu dem die überörtlichen Planungen, die die Einleitung des Verfahrens verursacht haben, realisiert werden und ihre nachteiligen Wirkungen auf die allgemeine Landeskultur entfalten. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 40 - zu § 36 Abs. 1 FlurbG.