Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 02.07.2013 - 13 A 12.1659 = KommunalPraxis BY 2013, 425 (Leitsatz) (Lieferung 2015)
Aktenzeichen | 13 A 12.1659 | Entscheidung | Urteil | Datum | 02.07.2013 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | = KommunalPraxis BY 2013, 425 (Leitsatz) | Lieferung | 2015 |
Leitsätze
1. | Der Umstand, dass ein Flurstück nach der Darstellung im Flächennutzungsplan ganz oder teilweise als Bauerwartungsland zu qualifizieren ist, ist ein wesentlicher planerischer Belang, der als solcher in die Ermessensabwägung bei der Einbeziehung in das Flurbereinigungsgebiet einzustellen ist. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 46 - zu § 4 FlurbG.