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von Anonymer Benutzer

RzF - 24 - zu § 7 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 02.07.2013 - 13 A 12.1659 = KommunalPraxis BY 2013, 425 (Leitsatz) (Lieferung 2015)

Aktenzeichen 13 A 12.1659 Entscheidung Urteil Datum 02.07.2013
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen = KommunalPraxis BY 2013, 425 (Leitsatz)  Lieferung 2015

Leitsätze

1. Der Umstand, dass ein Flurstück nach der Darstellung im Flächennutzungsplan ganz oder teilweise als Bauerwartungsland zu qualifizieren ist, ist ein wesentlicher planerischer Belang, der als solcher in die Ermessensabwägung bei der Einbeziehung in das Flurbereinigungsgebiet einzustellen ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 46 - zu § 4 FlurbG.