RzF - 4 - zu § 68 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 11.03.1999 - 13 AS 98.3419

Aktenzeichen 13 AS 98.3419 Entscheidung Beschluss Datum 11.03.1999
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ist ein Recht entgegen § 14 Abs. 1 Satz 1 FlurbG bis zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes nicht angemeldet worden und deshalb unberücksichtigt geblieben, ist hierauf gestützt eine Änderung nach § 64 Satz 1 FlurbG nicht zulässig, denn es fehlt
2.
3.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 28 - zu § 64 FlurbG.