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von Anonymer Benutzer

RzF - 54 - zu § 68 Abs. 1 Satz 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 11.07.1996 - 13 A 94.2891 = BayVBl. 1997 S. 208

Aktenzeichen 13 A 94.2891 Entscheidung Urteil Datum 11.07.1996
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen BayVBl. 1997 S. 208  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Umfang der Enteignungsbetroffenheit dem Grunde nach wird von der Flurbereinigungsbehörde im Flurbereinigungsplan umfassend und ohne Einschränkungen festgestellt. Die gerichtliche Überprüfung dieser Feststellung obliegt allein dem Flurbereinigungsgericht.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 93 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.