Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 52 - zu § 68 Abs. 1 Satz 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 23.02.1995 - 13 A 93.927

Aktenzeichen 13 A 93.927 Entscheidung Urteil Datum 23.02.1995
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Wird ein Verfahren nach § 87 FlurbG durchgeführt, muß der Stichtag für die Bewertung nach den Grundsätzen der Vorwirkung der Enteignung auf den Zeitpunkt vor Erlaß der das Verfahren auslösenden Planfeststellung vorverlegt werden.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 46 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.
Das Urteil wurde durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.09.1995 - 11 B 111.95 bestätigt.