Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 04.08.1971 - IX G 32/68
Aktenzeichen | IX G 32/68 | Entscheidung | Urteil | Datum | 04.08.1971 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Münster | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Die Einschränkung der freien Grundstücksnutzung durch § 34 Abs. 1 FlurbG hält sich im Rahmen der Sozialbindung und tastet das Grundrecht des Eigentums in seinem Wesensgehalt nicht an. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 7 - zu § 7 Abs. 1 FlurbG.