Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 14.05.2019 - 13 A 18.2041 (Lieferung 2021)
Aktenzeichen | 13 A 18.2041 | Entscheidung | Urteil | Datum | 14.05.2019 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | 2021 |
Leitsätze
1. | Lässt die Flurbereinigungsbehörde mit hinreichender Sicherheit erkennen, dass ein Widerspruchsverfahren keinen Erfolg haben wird, ist die Klage auf Änderung des Flurbereinigungsplans ausnahmsweise auch ohne zuvor durchgeführtes Widerspruchsverfahren zulässig. (Rn 14) (Redaktioneller Leitsatz) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 165 - zu § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG.