RzF - 2 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.11.1962 - I B 142.62 = RdL 1963 S. 134

Aktenzeichen I B 142.62 Entscheidung Beschluss Datum 26.11.1962
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen RdL 1963 S. 134  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Auch für die Planänderung nach § 60 FlurbG kommt das nach § 59 FlurbG angeordnete Verfahren zur Anwendung.
2. Die Bekanntgabe der Änderung und die Anhörung ist auf die an der Änderung Beteiligten zu beschränken.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 1 - zu § 59 Abs. 3 FlurbG.