RzF - 27 - zu § 5 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 12.03.2009 - 13 A 08.2738 = RdL 2009, 322-323 (Leitsatz und Gründe)= KommunalPraxis BY 2009, 260 (Leitsatz) (Lieferung 2010)

Aktenzeichen 13 A 08.2738 Entscheidung Urteil Datum 12.03.2009
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen RdL 2009, 322-323 (Leitsatz und Gründe) = KommunalPraxis BY 2009, 260 (Leitsatz)  Lieferung 2010

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Der Zweck der Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer über das geplante Flurbereinigungsverfahren nach § 5 Abs. 1 FlurbG wird nicht erreicht, wenn diesem Personenkreis in einer Aufklärungsversammlung mitgeteilt wird, es werde von einer Verfahrensanordnung abgesehen, dann aber doch ein Flurbereinigungsbeschluss ergeht.

Anmerkung


Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 43 - zu § 4 FlurbG.