Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 15.03.2011 - 15 KF 24/09 = Entscheidungsdatenbank der Niedersächsischen Rechtsprechung: www.rechtsprechung.niedersachsen.de (Lieferung 2013)
Aktenzeichen | 15 KF 24/09 | Entscheidung | Urteil | Datum | 15.03.2011 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | = Entscheidungsdatenbank der Niedersächsischen Rechtsprechung: www.rechtsprechung.niedersachsen.de | Lieferung | 2013 |
Leitsätze
1. | Ein vorübergehender Unterschied zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindung sowie andere vorübergehende Nachteile – etwa in Form von Bewirtschaftungserschwernissen – stellen im Regelfall keinen unzumutbaren Eingriff in die Struktur des Betriebes dar, vielmehr können Sie unter bestimmten Voraussetzungen allein einen Ausgleichsanspruch im Flurbereinigungsplan begründen. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 115 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.