Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 05.11.2014 - 7 S 820/12 (Lieferung 2016)
Aktenzeichen | 7 S 820/12 | Entscheidung | Urteil | Datum | 05.11.2014 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Mannheim | Veröffentlichungen | Lieferung | 2016 |
Leitsätze
1. | Für Hofflächen kommt es entscheidend auf die - zum Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung gegebenen - betriebswirtschaftlichen und tatsächlichen Verhältnisse, nicht dagegen auf die grundbuchmäßige oder katastermäßige Bezeichnung an. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 144 FlurbG.