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RzF - 39 - zu § 45 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 19.05.1995 - 13 AS 95.1153

Aktenzeichen 13 AS 95.1153 Entscheidung Beschluss Datum 19.05.1995
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Gehweg als Bestandteil einer Kreisstraße kann eine gemeinschaftliche Anlage sein.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 15 - zu § 39 FlurbG.