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RzF - 35 - zu § 44 Abs. 4 FlurbG

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.07.1998 - 1 BvR 851/87 = NVwZ 1999 S. 62= UPR 1998 S. 446= NuR 1999 S. 208

Aktenzeichen 1 BvR 851/87 Entscheidung Beschluss Datum 08.07.1998
Gericht Bundesverfassungsgericht Veröffentlichungen NVwZ 1999 S. 62 = UPR 1998 S. 446 = NuR 1999 S. 208  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Entsprechungsgebote des § 44 Abs. 4 FlurbG sind gegenüber der Flächenzusammenlegung nachrangig, wenn diese in stärkerem Maße der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft dient, denn dieses Hauptanliegen der Flurbereinigung (vgl. § 1 FlurbG) genießt Vorrang vor dem Erhalt des "status quo".

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 49 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.