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von Anonymer Benutzer

RzF - 31 - zu § 44 Abs. 4 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.1988 - 5 C 78.84

Aktenzeichen 5 C 78.84 Entscheidung Urteil Datum 17.08.1988
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Abfindungsmängel in Sinne des § 44 Abs. 1 FlurbG können zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn ein grobes Mißverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG zu einem unzumutbaren Eingriff in die Struktur des betroffenen Betriebs führt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 86 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.