Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.1988 - 5 C 78.84
Aktenzeichen | 5 C 78.84 | Entscheidung | Urteil | Datum | 17.08.1988 |
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Gericht | Bundesverwaltungsgericht | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Abfindungsmängel in Sinne des § 44 Abs. 1 FlurbG können zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn ein grobes Mißverhältnis zwischen Einlage und Abfindung besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG zu einem unzumutbaren Eingriff in die Struktur des betroffenen Betriebs führt. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 86 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.