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von Anonymer Benutzer

RzF - 20 - zu § 44 Abs. 4 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.09.1972 - 3 C 5/72

Aktenzeichen 3 C 5/72 Entscheidung Urteil Datum 20.09.1972
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Zur Frage, wie weit eine Änderung des Kulturartenverhältnisses durch Geldentschädigung ausgeglichen werden kann.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 51 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.