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RzF - 17 - zu § 44 Abs. 4 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.01.1970 - IV B 238.68 = IK 1971 S. 143

Aktenzeichen IV B 238.68 Entscheidung Beschluss Datum 26.01.1970
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen IK 1971 S. 143  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Entfernung eines Grundstücks vom Wirtschaftshof ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Sie ist kein metrisches, sondern ein betriebswirtschaftliches Problem.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 36 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.