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von Anonymer Benutzer

RzF - 12 - zu § 44 Abs. 4 FlurbG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.06.1966 - IV C 7.66 = Buchholz BVerwG 424.01 § 44 FlurbG Nr. 6= RdL 1966 S. 268

Aktenzeichen IV C 7.66 Entscheidung Urteil Datum 03.06.1966
Gericht Bundesverwaltungsgericht Veröffentlichungen Buchholz BVerwG 424.01 § 44 FlurbG Nr. 6 = RdL 1966 S. 268  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Da die gesetzlich geforderte Wertgleichheit der Abfindung für die gesamte Einlage und die gesamte Abfindung gegeben sein muß, ist es zulässig, eine Entfernungsverschlechterung bei Grünland in Beziehung zu dem Entfernungsgewinn bei Ackerland zu setzen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.