Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 43 - zu § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 06.02.2019 - 9 K 549/16 (Lieferung 2020)

Aktenzeichen 9 K 549/16 Entscheidung Urteil Datum 06.02.2019
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung 2020

Leitsätze

1. Im Einzelfall kann es für die wegemäßige Erschließung genügen, wenn Wegedienstbarkeiten neu begründet werden.(Redaktioneller Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 131 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.