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von Anonymer Benutzer

RzF - 24 - zu § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 30.04.1985 - 9 C 6/84

Aktenzeichen 9 C 6/84 Entscheidung Urteil Datum 30.04.1985
Gericht Flurbereinigungsgericht Koblenz Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die Erreichbarkeit eines Grundstücks über private Fußpfade gewährleistet keine rechtlich gesicherte Zufahrtsmöglichkeit.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 78 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG.