Flurbereinigungsgericht Lüneburg, Urteil vom 24.09.1981 - F OVG A 91/80
Aktenzeichen | F OVG A 91/80 | Entscheidung | Urteil | Datum | 24.09.1981 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Lüneburg | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Ein Teilnehmer kann die Wertgleichheit der Abfindung nicht damit rügen, daß ihm ein bereits vor Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens innerhalb seiner Einlagefläche belegener Privatweg wieder als Abfindung zugewiesen und die Unterhaltung nicht von einem anderen Rechtsträger übernommen worden ist. |
2. | Ein Grundstück kann nur dann als durch einen Weg erschlossen im Sinne des § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG angesehen werden, wenn der tatsächliche Zustand ein Befahren mit landwirtschaftlichen Maschinen jederzeit ermöglicht. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 17 - zu § 18 Abs. 1 FlurbG.