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von Anonymer Benutzer

RzF - 13 - zu § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Kassel, Urteil vom 14.08.1974 - III F 78/72

Aktenzeichen III F 78/72 Entscheidung Urteil Datum 14.08.1974
Gericht Flurbereinigungsgericht Kassel Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Die Vorflut kann nur dann als notwendig angesehen werden, wenn die Anlagekosten in angemessenem Verhältnis zum Erfolg stehen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 26 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.