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von Anonymer Benutzer

RzF - 45 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 30.07.1973 - VII 723/72 = AgrarR 1974 S. 80

Aktenzeichen VII 723/72 Entscheidung Urteil Datum 30.07.1973
Gericht Flurbereinigungsgericht Mannheim Veröffentlichungen AgrarR 1974 S. 80  Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Bei einem Einlageflurstück, dessen Fläche in einem Gebiet liegt, das nach der gemeindlichen Bauleitplanung als Gelände für ein Schwimmbad und ein Freizeitzentrum ausgewiesen ist, handelt es sich nicht um Land von besonderem Verwertungswert.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 25 - zu § 28 Abs. 1 FlurbG.