RzF - 134 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Bescheid vom 20.02.2020 - 8 K 5/17 = Internetportal Landesrecht Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=MWRE200001722 (Lieferung 2021)

Aktenzeichen 8 K 5/17 Entscheidung Bescheid Datum 20.02.2020
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen = Internetportal Landesrecht Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=MWRE200001722  Lieferung 2021

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Auch eine erhebliche Flächenminderung infolge einer Abfindung mit höherwertigem Boden kann sich im Einzelfall für einen Betrieb, der auf eine möglichst große Gesamtfläche eingerichtet und angewiesen ist, ungünstig auswirken. (Rn. 36) (Amtlicher Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 133 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.