Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Bescheid vom 20.02.2020 - 8 K 5/17 = Internetportal Landesrecht Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=MWRE200001722 (Lieferung 2021)
Aktenzeichen | 8 K 5/17 | Entscheidung | Bescheid | Datum | 20.02.2020 |
---|---|---|---|---|---|
Gericht | Flurbereinigungsgericht Magdeburg | Veröffentlichungen | = Internetportal Landesrecht Sachsen-Anhalt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?d=MWRE200001722 | Lieferung | 2021 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Auch eine erhebliche Flächenminderung infolge einer Abfindung mit höherwertigem Boden kann sich im Einzelfall für einen Betrieb, der auf eine möglichst große Gesamtfläche eingerichtet und angewiesen ist, ungünstig auswirken. (Rn. 36) (Amtlicher Leitsatz) |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 133 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.