Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 25.07.2019 - 9 K 755/18 OVG (Lieferung 2021)
Aktenzeichen | 9 K 755/18 OVG | Entscheidung | Urteil | Datum | 25.07.2019 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht Greifswald | Veröffentlichungen | Lieferung | 2021 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Ohne Konkretisierung genügt die geäußerte Absicht, ein unbebautes und landwirtschaftlich genutztes Einlageflurstück als Altenteil nutzen zu wollen, nicht den Anforderungen an einen qualifizierten Planwunsch. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 65 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.