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von Anonymer Benutzer

RzF - 132 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 25.07.2019 - 9 K 755/18 OVG (Lieferung 2021)

Aktenzeichen 9 K 755/18 OVG Entscheidung Urteil Datum 25.07.2019
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung 2021

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ohne Konkretisierung genügt die geäußerte Absicht, ein unbebautes und landwirtschaftlich genutztes Einlageflurstück als Altenteil nutzen zu wollen, nicht den Anforderungen an einen qualifizierten Planwunsch.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 65 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.