Zuletzt bearbeitet vor 3 Jahren
von Anonymer Benutzer

RzF - 129 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 06.02.2019 - 9 K 549/16 (Lieferung 2020)

Aktenzeichen 9 K 549/16 Entscheidung Urteil Datum 06.02.2019
Gericht Flurbereinigungsgericht Greifswald Veröffentlichungen Lieferung 2020

Leitsätze

1. Teilnehmer können keine vollständige Kontrolle der Abwägungsentscheidung verlangen. (Redaktioneller Leitsatz)

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 131 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.