RzF - 125 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Magdeburg, Urteil vom 08.06.2017 - 8 K 1/15 (Lieferung 2018)

Aktenzeichen 8 K 1/15 Entscheidung Urteil Datum 08.06.2017
Gericht Flurbereinigungsgericht Magdeburg Veröffentlichungen Lieferung 2018

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Zur Frage, ob zusätzlich zur Überprüfung der Einhaltung des Gebots wertgleicher Abfindung eine umfassende gerichtliche Abwägungskontrolle erfolgen muss (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 23.08.2006 - BVerwG 10 C 4.05 -, juris).
2. Es entspricht einem anerkannten Ziel der Neuordnung eines Gebietes im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens, wenn der Bodenordnungsplan die rechtlichen Grenzen zwischen Grundstücken mit den tatsächlichen Besitzverhältnissen in Einklang bringt.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 126 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.