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von Anonymer Benutzer

RzF - 114 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 12.04.2010 - 13 A 09.632 = RdL 2010, 244-245 (Leitsatz und Gründe)= KommunalPraxis BY 2010, 284 (Leitsatz) (Lieferung 2011)

Aktenzeichen 13 A 09.632 Entscheidung Urteil Datum 12.04.2010
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen RdL 2010, 244-245 (Leitsatz und Gründe) = KommunalPraxis BY 2010, 284 (Leitsatz)  Lieferung 2011

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Die Möglichkeit, ein Flurstück langfristig zu einem deutlich über dem landwirtschaftlichen Preisniveau liegenden Pachtzins verpachten zu können, stellt eine besondere Verwertungsoption und damit einen grundstücksbezogenen wertbildenden Umstand dar, der in der Bodenordnung zu berücksichtigen ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 58 - zu § 37 Abs. 1 FlurbG.