Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 12.09.2005 - 13 A 04.890 = VGH n. F. 58, 239= RdL 2006, 101 (Lieferung 2007)
Aktenzeichen | 13 A 04.890 | Entscheidung | Urteil | Datum | 12.09.2005 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | = VGH n. F. 58, 239 = RdL 2006, 101 | Lieferung | 2007 |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren hat einen Anspruch darauf, dass ein dem bisher ausgeübten landwirtschaftlichen Betrieb adäquater Aussiedlungsstandort ausgewiesen wird, wenn er ein entsprechend geeignetes Flurstück eingelegt hat. Die Wahrung der Aussiedlungsmöglichkeit ist auch dann zu beachten, wenn die geplante (Teil-) Aussiedlung noch nicht in allen Punkten geklärt ist. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 101 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.