RzF - 106 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Urteil vom 12.09.2005 - 13 A 04.890 = VGH n. F. 58, 239= RdL 2006, 101 (Lieferung 2007)

Aktenzeichen 13 A 04.890 Entscheidung Urteil Datum 12.09.2005
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen VGH n. F. 58, 239 = RdL 2006, 101  Lieferung 2007

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren hat einen Anspruch darauf, dass ein dem bisher ausgeübten landwirtschaftlichen Betrieb adäquater Aussiedlungsstandort ausgewiesen wird, wenn er ein entsprechend geeignetes Flurstück eingelegt hat. Die Wahrung der Aussiedlungsmöglichkeit ist auch dann zu beachten, wenn die geplante (Teil-) Aussiedlung noch nicht in allen Punkten geklärt ist.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 101 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG.