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von Anonymer Benutzer

RzF - 44 - zu § 44 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 04.08.1971 - IX G 32/68

Aktenzeichen IX G 32/68 Entscheidung Urteil Datum 04.08.1971
Gericht Flurbereinigungsgericht Münster Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Der leitende technische Beamte und der ausführende technische Beamte sind befugt, einem Teilnehmer eine bestimmte Landabfindung zuzusagen.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 7 - zu § 7 Abs. 1 FlurbG.