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von Anonymer Benutzer

RzF - 12 - zu § 42 Abs. 1 FlurbG

Flurbereinigungsgericht Münster, Urteil vom 11.05.1982 - 9 G 7/81 -

Aktenzeichen 9 G 7/81 - Entscheidung Urteil Datum 11.05.1982
Gericht Flurbereinigungsgericht Münster Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze

1. Bei der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes handelt die Flurbereinigungsbehörde anstelle bzw. für die Gemeinde.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 4 - zu § 41 Abs. 3 FlurbG.