Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 24.07.2003 - 13 AS 03.1702
Aktenzeichen | 13 AS 03.1702 | Entscheidung | Beschluss | Datum | 24.07.2003 |
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Gericht | Flurbereinigungsgericht München | Veröffentlichungen | Lieferung | N/A |
Leitsätze[Quelltext bearbeiten]
1. | Nichtbeteiligten ist ein Anfechtungsrecht bereits gegen den Plan nach § 41 FlurbG zuzuerkennen, wenn sie geltend machen können, durch die Entscheidung der Behörde in ihren Rechten möglicherweise verletzt zu sein. |
Anmerkung
Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 10 Nr. 1 FlurbG.