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von Anonymer Benutzer

RzF - 6 - zu § 41 Abs. 4 FlurbG

Flurbereinigungsgericht München, Beschluss vom 24.07.2003 - 13 AS 03.1702

Aktenzeichen 13 AS 03.1702 Entscheidung Beschluss Datum 24.07.2003
Gericht Flurbereinigungsgericht München Veröffentlichungen Lieferung N/A

Leitsätze[Quelltext bearbeiten]

1. Nichtbeteiligten ist ein Anfechtungsrecht bereits gegen den Plan nach § 41 FlurbG zuzuerkennen, wenn sie geltend machen können, durch die Entscheidung der Behörde in ihren Rechten möglicherweise verletzt zu sein.

Anmerkung

Die Gründe sind auszugsweise abgedruckt unter RzF - 3 - zu § 10 Nr. 1 FlurbG.